Landesrechtsinformationssystem
Herzlich Willkommen im Landesrechts-Informationssystem.
Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken,
für interessierte Bürgerinnen und Bürger Gesetze und Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Internet bereit. Sie finden hier
Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- die aktuellen Texte aller Landesgesetze und Landesverordnungen, die im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern (GBOBI. M-V) abgedruckt sind
- eine nach Sachgebieten gegliederte Gesamtliste und
- Hinweise zum Bezug der Druckfassung.
Sie können alle Inhalte recherchieren über
- die Suche, mit der Sie z.B. durch die Eingabe von Textbegriffen schnell zu den Gesetzen gelangen,
- die Erweiterte Suche, mit differenzierten Suchmöglichkeiten,
- die Funktion Alphabetischer Zugang, mit der Sie eine alphabetisch sortierte Liste der Gesetze aufrufen, oder
- die Funktion Sachgebiete, die eine Sortierung nach der Gliederungsnummer der Gesetze bietet.
Manche Gliederungsnummern beginnen mit einem Buchstaben. Dieser bezieht sich auf die jeweilige Grundlage der Verordnung. Dabei gilt:
- B = Bundesrecht
- R = Reichsrecht
- D = DDR-Recht
Bei allen Rechtsvorschriften wird auf den aktuellen Stand der letzten Änderung hingewiesen. Da insbesondere bei umfangreichen Änderungsvorschriften für die Konsolidierungsarbeiten einige Zeit benötigt wird, ist der Stand nicht immer tagesaktuell. Die Bemühungen gehen aber dahin, den Stand der Rechtsvorschriften so tagesaktuell wie möglich zu halten.
Bei den im Internet abrufbaren Vorschriften handelt es sich nicht um amtliche Fassungen der Rechtsvorschriften. Diese erschließen sich vielmehr aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Daten können für den privaten Gebrauch ausgedruckt und herunter geladen werden.
Technischer Hinweis
Einige Vorschriften enthalten Anlagen (z. B. Pläne oder Formulare) im sogenannten pdf-Format (Portable Document Format). Zur Betrachtung dieser Anlagen benötigen Sie einen pdf-viewer, den Sie sich ggf. vorher installieren müssen (Adobe Reader).